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   LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2019 - 5 Sa 420/18   

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https://dejure.org/2019,30180
LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2019 - 5 Sa 420/18 (https://dejure.org/2019,30180)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.08.2019 - 5 Sa 420/18 (https://dejure.org/2019,30180)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. August 2019 - 5 Sa 420/18 (https://dejure.org/2019,30180)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 33 Abs 2 GG, § 612a BGB, § 839 Abs 3 BGB, § 254 BGB
    Schadensersatzanspruch des nicht berücksichtigten Bewerbers - öffentlicher Arbeitgeber - Vorrang des Primärrechtsschutzes

  • IWW

    §§ 4 Abs. 2, 5 TzBfG, Richtlinie 1999/70/EG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 839 Abs. 3 BGB, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 254 BGB, Art. 33 Abs. 2 GG, § 612a BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kein Schadensersatzanspruch wegen Nichtberücksichtigung eines Bewerbers

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kein Schadensersatzanspruch wegen Nichtberücksichtigung eines Bewerbers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 3 ; GG Art. 33 Abs. 2
    Bewerber; Primärrechtsschutz; Schadensersatz; Sekundärrechtsschutz; Schadensersatzanspruch des nicht berücksichtigten Bewerbers

  • rechtsportal.de

    BGB § 254
    Mitverschulden des nicht berücksichtigten Bewerbers bei Nichterhebung einstweiliger Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.12.2017 - 9 AZR 152/17

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Schadensersatzanspruch des nicht berücksichtigten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2019 - 5 Sa 420/18
    Es gelte der Grundsatz, dass der Primärrechtsschutz Vorrang vor dem Sekundärrechtsschutz habe (vgl. BAG 12.12.2017 - 9 AZR 152/17).

    Die vom Arbeitsgericht herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 12.12.2017 - 9 AZR 152/17) sei auf die vorliegende Fallgestaltung nicht anwendbar.

    Er muss zuvor die Fortführung des abgebrochenen Auswahlverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemacht haben, wenn ihm dies zumutbar und möglich war (vgl. ausführlich BAG 12.12.2017 - 9 AZR 152/17).

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2019 - 5 Sa 420/18
    Dafür genügt die nicht entfernt liegende Möglichkeit einer künftigen Verwirklichung der Ersatzpflicht (vgl. BAG 26.01.2017 - 8 AZR 848/13 - Rn. 95 mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 21 Sa 1643/17

    Benachteiligung wegen einer Schwerbehinderung - interne Stellenausschreibung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2019 - 5 Sa 420/18
    Diese Rechtsprechung kann uneingeschränkt auf den vorliegenden Fall übertragen werden (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 01.11.2018 - 21 Sa 1643/17 - Rn. 79).
  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09

    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2019 - 5 Sa 420/18
    Die Bestimmung begründet ein grundrechtsgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl und auf deren Durchführung anhand der in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Auswahlkriterien (vgl. BAG 12.10.2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 33 mwN).
  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 192/20

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Schadensersatz

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 1. August 2019 - 5 Sa 420/18 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2020 - 2 Sa 16/20

    Schadensersatzanspruch eines Bewerbers wegen Nichtberücksichtigung bei der

    Dieser Grundsatz gilt auch für Schadensersatzansprüche von Bewerbern, die sich - wie der Kläger - um ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst bewerben (LAG Rheinland Pfalz, Urteil vom 01.08.2019 - 5 Sa 420/18 -, Rn. 30, juris).

    Ein Wahlrecht des Bewerbers zwischen alsbaldigem Primärrechtsschutz gegen eine seiner Auffassung nach rechtswidrige, seinen Bewerbungsverfahrensanspruch verletzende Entscheidung des öffentlichen Arbeitgebers einerseits und einem späteren Schadensersatzbegehren andererseits besteht nicht (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.08.2019 - 5 Sa 420/18 -, Rn. 31, juris).

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